Spektrummed

Garantie

Garantie

Die Übernahme der zahnärtztlichen Verantwortung basiert auf dem Einhalten der fachlichen Vorschriften und der regelmässigen Kontrolluntersuchungen, was auch von Seiten des Patienten Entschlossenheit und Engagement voraussetzt.

Durch regelmässige Kontrolle der angefertigten Füllungen und des hergestellten Zahnersatzes können kleinere Fehler rechtzeitig gefunden und behoben werden, und so die Lebensdauer entscheidend verlängert werden.
Die ärztliche Behandlung stellt für den Arzt und den Patienten gleichermassen das Übernahme eines Risikos dar, denn auch in Fallen einer dem Umständen völlig angepassten Verhalten des Arztes können Implikationen auftreten.

Füllungen

Bei Füllungen grosser Flächen, können auch entgegen der vollständigen Einhaltung ärztlicher Sorgfalt vorübergehende oder dauerhafte Empfindlichkeit, möglicherweise von ernsthaften Schmerzen begleitete Implikation auftreten. Bei Letzterem ist eine weitere Behandlung erforderlich (z.B. Wurzelbehandlung), deren Ausgaben vom Patienten zu tragen sind. Ein Austausch herausgefallener oder ausgebrochener Füllungen geschieht für den Patienten kostenfrei. Wenn die Füllungen verletzt sind und auch für spater Ähnliches erwartet werden kann, ist die Anfertigung einer Krone zu erwägen. In einem solchen Fall können die Ausgaben für die unbrauchbare Füllung von den Ausgaben für die Krone agezogen werden

Kronen, Brücken

Entgegen der präzisen und genauen Arbeit des Arztes sterben gemäss klinischer Untersuchungen zehn Prozent der mit einer Krone versehenen Zähne ab. Sie fallen uns im Verlauf der Vorsorgeuntersuchungen auf - oder verursachen Beschwerden. Dann wird beim betroffenen zahn eine Wurzelbehandlung erforderlich, die entstehenden Ausgaben belasten den Patienten. Zähne die für den Einsatz einer Krone oder eines Zahnersatzes vorbereitet werden, können unmittelbar nach der Vorbereitung schmerzen. So etwas lässt sich nicht voraussagen, hier wird dann ebenfalls eine Wurzelbehandlung erforderlich. Die Lebensdauer von Kronen und Brücken hängt von sonstigen Faktoren ab. Mit zunehmendem Alter ist mit einer mehr oder weniger grossen Rückbildung des Zahnfleisches zu rechnen, dadurch wird der Zahnhals mehr freigelegt und kann so empfindlicher werden oder ästhetische Störungen hervorrufen. Die Folgen und deren Ausmass sind hier nicht voraussagar, falls eine Korrektur erforderlich ist, belastet das die Ausgaben des Patienten. Bei Bruch der Porzellandecke der Kronen, Kronenausfall oder Brückenbruch geschieht die Reparatur oder der Austausch kostenfrei. Die Gründe für diese Fehler sind meistens technologischer Natur, z.B. Luftblasen im Porzellan oder im Metallinneren. Bei den Erwachsenen sind das Aufeinanderpressen der Zähne und das Zähneknirschen ein häufiges Phänomen. Diese Erscheinungen erhöhen die Gefahr, dass das Porzellan beschädigt wird. Hier ist im Intersse des Zahnersatzschutzes die Herstellung zahnschützender oder bissverbessernder Einrichtungen erforderlich. Die Kosten dafür fallen dem Patient anheim. Eine Garantie für Schäden, die aus Unfällen oder aus mit Gewalt verbundenem Handeln entstehen, wird nicht übernommen. Beim Vernachlässigen der Mundhygiene oder beim Fernbleiben von regelmässigen Kontrolluntersuchungen übernehmen wir keine Garantie zum Zahnersatz.

Implantation

In den drei Monaten nach dem Einpassen der Implantate geschieht die sogenannte Knochenintegration. Falls der Organismus das Implantat nicht annimmt, so wird das meistens in dieser Phase klar. Im erfolglosen Fall kann ein erneuter Einbau des Implantats kostenfrei probiert werden, oder der Patient erhält die Kosten für das erfolglose Implantat zurückerstattet und muss eine neue Lösung suchen. Wenn auf das Implantat der endgültige Zahnersatz gefertigt wird, so hat der Patient zu den halbjährigen Kontrolluntersuchungen zu erscheinen. Das Fernbleiben von den Kontrolluntersuchungen, starkes Rauchen und vernachlässigte Mundpflege ziehen den Verfall der Garantie für das Implantat und den darauf aufgebauten Zahnersatz nach sich.

Herausnehmbarer Zahnersatz

Bei ordungsmässigem Gebrauch hat der Patient bei Brüchen (von Kunstzänen oder der Grundplatte) Anspruch auf kostenfreie Reparatur.

Sonstige Kosten

Der Anteil der Risikoübernahme des Patienten besteht darin, dass er in Garantiefällen oder sonstigen Fällen, in denen eine Behandlung sich als erforderlich erweist, die Reisekosten, die Kosten des Aufenthalts und die Kosten eines evtl. Arbeitsausfalles trägt.